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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der farbwechsel gmbh, 3714 frutigen





1 Geltungsbereich

1.1
Für alle Arbeitsausführungen und Lieferungen von farbwechsel gmbh
für Auftraggeber gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

1.2
Abweichungen von den vorliegenden AGB bedürfen der schriftlichen Form.



2 Vertragspartner

2.1
Der Auftrag / Kaufvertrag kommt zustande mit

farbwechsel gmbh
daniela inniger
schwandistrasse 24
3714 frutigen



3 Offerte und Offertgrundlagen

3.1
Eine vom Unternehmer unterbreitete Offerte bindet diesen während 90 Tagen
vom Tage des Angebotes an.

3.2
Maß- und Ausführungsänderungen bewirken entsprechende Preiskorrekturen

3.3
Werden dem Angebot Unterlagen des Unternehmers wie Farbmuster, Abbildungen
und Zeichnungen einschließlich Maßangaben beigelegt, so sind diese Unterlagen
verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.

3.4
Das Eigentums- und Urheberrecht an Offerten, Zeichnungen und anderen Unterlagen,
behält sich der Unternehmer vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.5
Bestätigungen, die nach Ablauf von 5 Tagen nicht beanstandet werden, sind nach
Ablauf dieser Frist gültig.

3.6
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, seine Unterlieferanten frei zu wählen.
Vom Auftraggeber vorgeschriebene Unterlieferanten können nur zu Konkurrenzpreisen
berücksichtigt werden.



4 Preise und Leistungsumfang

4.1
Im Preis sind die gemäß Offertbeschrieb enthaltenen Leistungen inbegriffen. Für den
Umfang der Leistung ist die schriftliche Schlussrechnung des Unternehmers maßgebend.
Erteilt der Kunde oder deren Vertretung einen mündlichen Auftrag ist dieser im Sinne
eines erteilten Auftrages abzuhandeln gemäß den Angaben der daraus resultierenden
Rechnung.

4.2
In den Preisen nicht inbegriffen sind:
- Auf Wunsch des Auftraggebers geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit.
- Zusätzliche Kosten infolge erschwerter Umstände, die bei der Offertstellung nicht
ersichtlich waren.
- Mehrkosten für Reisezeit sowie Reise- und Logierkosten bei bauseits veranlassten, nicht
vorgesehenen Arbeiten, Verzögerungen oder Etappierungen.
- Erstellen von Witterungsschutz und Heizmassnahmen, Schnee und
Baustellenräumungen wenn sie für die Ausführung einer fachgerechten Arbeit nötig
werden.



5. Regie

5.1
Wenn Arbeiten des Unternehmers ausgeführt werden ohne dass Einheitspreise
vereinbart wurden oder werden Arbeiten nach Aufwand vereinbart, so erfolgt die
Verrechnung der aufgewendeten Materialien, Arbeits- und Reisezeit sowie Reisekosten
zu jeweiligem Regiesatz.



6. Liefertermin

6.1
Verzögerungen, die infolge Nichteinhaltung von Lieferfristen durch die wichtigsten
Unterlieferanten des Unternehmers, durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der
bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten oder infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, nicht
voraussehbarer Arbeitsmangel, Krieg, Feuersbrunst, Transportstörungen, Diebstahl usw.)
eintreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.2
Jede nachträgliche Abänderung des Auftrags wird als Zusatzauftrag betrachtet
und kann die Fertigstellungsfrist verlängern.



7. Zahlungsbedingungen

7.1
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen

a) für Aufträge bis sFr. 10'000.-
- 100 % werden nach Rechnungsstellung fällig.

b) für Aufträge über sFr. 10'000.-
- 30% werden bei Auftragsvergabe fällig,
- 30% werden bei Auftragsbeginn fällig
- 40% werden nach Beendigung des Auftrages bei der Schlussrechnung fällig.

Anderslautende Vereinbarungen sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich
zu vereinbaren

7.2
Rechnungen sind in jedem Fall innert 30 Tagen zu begleichen. Akontozahlungen sind
innert 10 Tagen fällig.

7.3
Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung
der Zahlungsbedingungen (unter Berücksichtigung eines angemessenen Rückbehalts).

7.4
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Unternehmer berechtigt, seine
Leistungen so lange zurückzuhalten, bis ihm eine Gegenleistung sichergestellt wird.
Wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Begehren nicht
sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

7.5
Eigentumsvorbehalt: Alle Erzeugnisse und gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Zahlung Eigentum der Firma farbwechsel gmbh, frutigen.



8. Garantie und Haftung

8.1
Die Garantiefrist läuft ab Rechnungsdatum 2 Jahre für offensichtliche und 5 Jahre
auf verdeckte Mängel. Eine eventuelle Ausführung von Garantiearbeiten unterbricht
die laufende Garantiedauer nicht.

8.2
Mängel müssen sofort nach ihrer Feststellung dem Unternehmer schriftlich zur Kenntnis
gebracht werden. (OR Art. 367, Abs. 1) Die Beweislast für Mängelrügen liegt beim
Auftraggeber.

8.3
Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf unsach-
gemässe Ausführung zurückzuführen sind, nicht aber auf normale Abnutzung.
Der Unternehmer hat die Mängel kostenlos zu beheben. Der Auftraggeber hat die
Behebung von Mängeln jeder Art ohne Anspruch auf Entschädigung für allfällige
Beeinträchtigung und Umtriebe zu dulden.



9 Gerichtsstand

9.1
Der Gerichtsstand ist Wimmis

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